Garantie
Unsere Polstermöbel unterliegen einer gewissenhaften Endkontrolle. Daher sind wir in der Lage, auf alle neu angefertigten Polstermöbel eine 5–jährige Garantie einzuräumen.
Diese Garantieerklärung bezieht sich auf Gestell, Unterpolsterung, Federung, Armlehnen, Polstermaterial, sowie nicht bewegliche tragende Teile. Voraussetzung für die Herstellergarantie ist eine gebrauchsübliche Beanspruchung im Wohnbereich und die sachgemässe Unterhaltspflege entsprechend unserer Produktpflegeanleitung (siehe bei Auslieferung enthaltene Pflege- oder Verkaufshinweise).
Die Garantiezeit für Funktionsteile wie Beschläge, elektrische und elektronische Teile (z.B. Elektromotoren, Steuerungen, Bedienteile) beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum. Bei Austausch von diesen Teilen im Zuge von Garantie oder Kulanz, verlängert sich deren Garantiezeit nicht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit dieser Teile. Akkus und Gasdruckfedern unterliegen dem Verschleiss und sind von der Garantie ausgenommen.
Für unsere Lederkollektion gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren. Auch hier gilt eine sachgerechte Unterhaltspflege / Reinigung (siehe Anleitung Pflegeset).
Bei allen anderen Bezugsmaterialien beschränkt sich unsere Haftung auf die gesetzliche Gewährleistung. Die Herstellergarantie beginnt mit der Auslieferung an den Fachhändler.
Die Garantieleistungen beruhen ausschliesslich auf fachgerechte Nachbesserung ohne Anspruch auf Erstattung von Nebenkosten jeglicher Art.
Bei unautorisierten Reparaturversuchen erlischt der Garantieanspruch.
Zur Begutachtung des Garantieanspruchs und zur Nachbesserung müssen die Möbel zur Verfügung stehen.
Für die Nutzung im gewerblichen Bereich gilt die gesetzliche Gewährleistung.